

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen verstärkt Signale gesendet, dass die Förderung von Effizienzhäusern 55 (EH55) befristet reaktiviert werden soll. Diese wichtige Nachricht zielt darauf ab, den sogenannten „Bauüberhang“ – also bereits genehmigte, aber noch nicht begonnene Wohnungsbauprojekte – schnell zu aktivieren.
Für alle Bauinteressenten, deren Projekte seit dem Förderstopp im Jahr 2022 auf Eis liegen, gibt es nun mehr Planungssicherheit.
Die Rückkehr der EH55-Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und ist an klare Bedingungen geknüpft:
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind begrenzt (die Berichte nennen Summen zwischen 59 Mio. und 800 Mio. Euro). Angesichts der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und der Zahl der aufgeschobenen Projekte ist davon auszugehen, dass die Mittel schnell ausgeschöpft sein werden.
Handlungsempfehlung:
Wenn Ihr Bauprojekt die EH55-Anforderung erfüllt und eine Baugenehmigung vorliegt, sollten Sie jetzt alle Unterlagen zusammentragen. Suchen Sie den Austausch mit einem Energieeffizienz-Experten, um sicherzustellen, dass Ihr Wärmekonzept die 100-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien erfüllt. Schnelligkeit wird beim Antragsstart entscheidend sein.
Wichtiger Hinweis: Die Rechtsverbindlichkeit der Förderbedingungen liegt erst mit der offiziellen Veröffentlichung der Richtlinien durch die KfW vor. Alle hier genannten Fakten basieren auf den aktuellen politischen Beschlüssen und Pressemitteilungen der Bundesregierung (Stand: November 2025).

