Schemazeichnung der verschiednen KfW-Förderstufen

KfW-Förderung für EH55 kommt zurück

KfW-Förderung für EH55 kommt zurück

Fördernachrichten: Die EH55-Neubauförderung kommt zurück – Fakten für Bauherren

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen verstärkt Signale gesendet, dass die Förderung von Effizienzhäusern 55 (EH55) befristet reaktiviert werden soll. Diese wichtige Nachricht zielt darauf ab, den sogenannten „Bauüberhang“ – also bereits genehmigte, aber noch nicht begonnene Wohnungsbauprojekte – schnell zu aktivieren.

Für alle Bauinteressenten, deren Projekte seit dem Förderstopp im Jahr 2022 auf Eis liegen, gibt es nun mehr Planungssicherheit.

Soviel steht bis jetzt fest:

Die Rückkehr der EH55-Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und ist an klare Bedingungen geknüpft:

  1. Startzeitpunkt: Das Programm soll Mitte Dezember 2025 an den Start gehen. Das genaue Datum und die verbindlichen Richtlinien werden von der KfW kurz vor Programmbeginn veröffentlicht.
  2. Förderstandard: Gefördert werden Neubauten, die den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH55) erreichen.
  3. Zwingende Voraussetzung: Erneuerbare Energien: Die wohl wichtigste Auflage ist, dass die Wärmeversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen muss. Das schließt den Einsatz von Öl- und Gasheizungen für geförderte Projekte aus.
  4. Zielgruppe: Der Bauüberhang: Die Förderung richtet sich primär an Projekte, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, deren Umsetzung jedoch aufgrund der gestiegenen Zinsen und der fehlenden Förderung unwirtschaftlich wurde. Ob die Mittel auch für ganz neue Genehmigungen zur Verfügung stehen, ist noch abzuwarten.
  5. Art der Förderung: Es handelt sich um zinsverbilligte KfW-Kredite – in Medienberichten ist von einem stark vergünstigten Zinssatz die Rede, der deutlich unter dem Marktniveau liegen soll.

Was bedeutet das für Bauherren?

Die zur Verfügung gestellten Mittel sind begrenzt (die Berichte nennen Summen zwischen 59 Mio. und 800 Mio. Euro). Angesichts der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und der Zahl der aufgeschobenen Projekte ist davon auszugehen, dass die Mittel schnell ausgeschöpft sein werden.

Handlungsempfehlung:

Wenn Ihr Bauprojekt die EH55-Anforderung erfüllt und eine Baugenehmigung vorliegt, sollten Sie jetzt alle Unterlagen zusammentragen. Suchen Sie den Austausch mit einem Energieeffizienz-Experten, um sicherzustellen, dass Ihr Wärmekonzept die 100-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien erfüllt. Schnelligkeit wird beim Antragsstart entscheidend sein.


Wichtiger Hinweis: Die Rechtsverbindlichkeit der Förderbedingungen liegt erst mit der offiziellen Veröffentlichung der Richtlinien durch die KfW vor. Alle hier genannten Fakten basieren auf den aktuellen politischen Beschlüssen und Pressemitteilungen der Bundesregierung (Stand: November 2025).

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